Spezielle Tauglichkeitsuntersuchung: Sportbootführerschein
Laut Sportbootführerscheinverordnung (Anlage 2 zu § 7 Abs.2 Nr.4, § 10 Abs.1 S.2) ist ein ärztliches Attest nach einer medizinischen Tauglichkeitsprüfung unerlässlich. Ohne diese darf keine Prüfung abgelegt werden.
Inhalt dieser Tauglichkeitsprüfung sind neben einer gründlichen Anamnese und körperlichen Untersuchung vor allem Seh- und Hörtests.
Ort: Praxis für Orthopädie Schlehenstraße
Dauer: 60 Minuten
Kontakt & Terminvereinbarung
MVZ Forum Gesundheit Dresden
Praxis für Orthopädie
Schlehenstraße 2
01169 Dresden
Sportorthopädische Sprechstunde:
Mo 8:30–14:30 Uhr
Di 8:00–15:30 Uhr
Do/Fr 8:00–11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Sportmedizinische Vorsorge und Leistungsdiagnostik:
Do 13:00–17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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